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   BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09   

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BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09 (https://dejure.org/2010,2609)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2010 - II ZB 12/09 (https://dejure.org/2010,2609)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 (https://dejure.org/2010,2609)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übertragung der Rechtsprechung über die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Übertragung einer Ausnahmeregelung über den Beginn der Frist zur Nachholung einer Berufungsbegründung für eine mittellose Partei auf Anträge einer nicht mittellosen Partei; Beginn der Frist zur Nachholung einer Berufungsbegründung für eine mittellose Partei mit ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übertragung der Rechtsprechung über die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übertragung der Rechtsprechung über die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 1; ZPO § 234 Abs. 2
    Übertragung einer Ausnahmeregelung über den Beginn der Frist zur Nachholung einer Berufungsbegründung für eine mittellose Partei auf Anträge einer nicht mittellosen Partei; Beginn der Frist zur Nachholung einer Berufungsbegründung für eine mittellose Partei mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegenüber mittelloser Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung und die Berufungsbegründungsfrist

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkenntnis, Anfechtungsklage, Nebenintervenient, Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1821
  • MDR 2010, 947
  • WM 2010, 1521
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGH, 19. Juni 2007, XI ZR 40/06, BGHZ 173, 14 Tz. 9; 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16), stellt eine Ausnahme von den getroffenen gesetzlichen Regeln dar, weil sie allein auf der Besonderheit beruht, dass eine verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung der mittellosen Partei bei der Bestimmung der im Wiedereinsetzungsrecht geltenden Rechtsmittelbegründungsfristen zu vermeiden ist; eine Übertragung dieser Rechtsprechung auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei kommt danach nicht in Betracht.

    b) Nicht einschlägig ist hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGHZ 173, 14 Tz. 9, 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16).

    Diese Rechtsprechung stellt eine Ausnahme von den getroffenen gesetzlichen Regeln dar, weil sie auf der Besonderheit beruht, dass eine verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung der mittellosen Partei bei der Bestimmung der im Wiedereinsetzungsrecht geltenden Rechtsmittelbegründungsfristen zu vermeiden ist (vgl. dazu BGHZ 173, 14 Tz. 11 ff.; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 234 Rdn. 7a; MünchKommZPO/Gehrlein 3. Aufl. § 234 Rdn. 9; Musielak/Grandel, ZPO 7. Aufl. § 234 Rdn. 4, § 236 Rdn. 6;Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO § 234 Rdn. 8 ff.).

  • BGH, 26.05.2008 - II ZB 19/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Rechtsmittelfristen

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGH, 19. Juni 2007, XI ZR 40/06, BGHZ 173, 14 Tz. 9; 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16), stellt eine Ausnahme von den getroffenen gesetzlichen Regeln dar, weil sie allein auf der Besonderheit beruht, dass eine verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung der mittellosen Partei bei der Bestimmung der im Wiedereinsetzungsrecht geltenden Rechtsmittelbegründungsfristen zu vermeiden ist; eine Übertragung dieser Rechtsprechung auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei kommt danach nicht in Betracht.

    b) Nicht einschlägig ist hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGHZ 173, 14 Tz. 9, 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09
    Ihr steht das gerade bei der Auslegung gesetzlicher Vorschriften über Fristen besonders gewichtige Gebot der Rechtsmittelklarheit (dazu BGH, Beschl. v. 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, NJW 2008, 1164 Tz. 8; v. 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Tz. 22) ebenso entgegen, wie sie wegen der völlig anderen Lage einer nicht mittellosen Partei sachlich nicht gerechtfertigt wäre.
  • BGH, 15.01.2008 - XI ZB 11/07

    Frist für die beantragende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09
    Ihr steht das gerade bei der Auslegung gesetzlicher Vorschriften über Fristen besonders gewichtige Gebot der Rechtsmittelklarheit (dazu BGH, Beschl. v. 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, NJW 2008, 1164 Tz. 8; v. 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Tz. 22) ebenso entgegen, wie sie wegen der völlig anderen Lage einer nicht mittellosen Partei sachlich nicht gerechtfertigt wäre.
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    Auch der II. Zivilsenat folgt der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (s. Beschlüsse vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306, 1307 f Rn. 16 und vom 17. Mai 2010 - II ZB 12/09, NJOZ 2011, 647, 648 Rn. 13).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 169/12

    Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes

    Hinzu kommt, dass zwei weitere Senate die Auffassung des XI. Zivilsenats in obiter dicta übernommen haben (BGH Beschlüsse vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - NJW-RR 2008, 1306 Rn. 16; vom 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - MDR 2010, 947 Rn. 13 und BGHZ 176, 379 = NJW 2008, 3500 Rn. 6).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung

    Die (bisherige) Rechtsprechung, nach welcher die Frist zur Nachholung der Begründung des Rechtsmittels für eine mittellose Partei nicht bereits mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des versäumten Rechtsmittels gewährenden Beschlusses beginnt (so für die Zeit vor Inkrafttreten von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; auch unter Geltung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO weiterhin BGH 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - zu II 2 d der Gründe, NJW-RR 2008, 1306; zweifelnd BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zu II 2 b cc der Gründe, NJW-RR 2008, 1313) , ist auf Anträge einer nicht mittellosen Partei nicht übertragbar (BGH 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - zu II 3 b der Gründe, WM 2010, 1521) .
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